RS Vwgh 2000/12/19 99/12/0273

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Nach § 13a Abs. 1 GehG 1956 gibt es keinen Ansatz dafür, dass der Arbeitgeber die Unredlichkeit des Arbeitnehmers zu beweisen habe (Hinweis E 23.9.1991, 90/12/0278).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120273.X01

Im RIS seit

05.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten