RS Vwgh 2000/12/19 99/19/0234

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 lita;
FlKonv Art17 Z2 litb;
FrG 1997 §28 Abs5;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des FrG 1997 nicht der durch § 1 Abs. 2 lit. a AuslBG ausdrücklich respektierten Bestimmung des Art. 17 Z. 2 lit. b der Genfer Konvention im Zusammenhang mit dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zuwiderhandeln wollte. Jedenfalls in Ansehung von Angehörigen österreichischer Staatsbürger, die tatsächlich Flüchtlinge sind, ist § 28 Abs. 5 zweiter Satz FrG 1997 dahingehend zu deuten, dass die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet nach dieser Gesetzesbestimmung fremdenrechtlich auch den Aufenthaltszweck der Ausübung einer ausländerbeschäftigungsrechtlich ohnedies zulässigen unselbstständigen Erwerbstätigkeit umfasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999190234.X02

Im RIS seit

25.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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