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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §1 Abs2 lita;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des FrG 1997 nicht der durch § 1 Abs. 2 lit. a AuslBG ausdrücklich respektierten Bestimmung des Art. 17 Z. 2 lit. b der Genfer Konvention im Zusammenhang mit dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zuwiderhandeln wollte. Jedenfalls in Ansehung von Angehörigen österreichischer Staatsbürger, die tatsächlich Flüchtlinge sind, ist § 28 Abs. 5 zweiter Satz FrG 1997 dahingehend zu deuten, dass die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet nach dieser Gesetzesbestimmung fremdenrechtlich auch den Aufenthaltszweck der Ausübung einer ausländerbeschäftigungsrechtlich ohnedies zulässigen unselbstständigen Erwerbstätigkeit umfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999190234.X02Im RIS seit
25.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011