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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs2;Rechtssatz
Die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis - im Ergebnis wie eine unberechtigten Entlassung - und begründet einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung (vgl. zur zeitwidrigen Kündigung allgemein Pfeil in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB2 VI, § 1159c Rz 43 ff und § 1162b Rz 5; zur zeitwidrigen Kündigung durch den Masseverwalter etwa die Nachweise bei Gamerith in Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht4, 380 Fußnote 45).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080290.X01Im RIS seit
18.10.2001