RS Vwgh 2000/12/20 96/08/0290

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs2;

Rechtssatz

Die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis - im Ergebnis wie eine unberechtigten Entlassung - und begründet einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung (vgl. zur zeitwidrigen Kündigung allgemein Pfeil in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB2 VI, § 1159c Rz 43 ff und § 1162b Rz 5; zur zeitwidrigen Kündigung durch den Masseverwalter etwa die Nachweise bei Gamerith in Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht4, 380 Fußnote 45).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080290.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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