RS Vwgh 2000/12/20 97/13/0111

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §25;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0112 E 20. Dezember 2000

Rechtssatz

Soweit es sich bei vom Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen getragenen und als Vorteile aus dem Dienstverhältnis iSd § 25 EStG 1988 der Lohnversteuerung unterzogenen Aufwendungen ihrer Art nach rechtlich um Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 Satz 1 EStG 1988 handelt, muss der dem Steuerpflichtigen durch die Lohnversteuerung solcher Auslagenersätze erwachsene Nachteil steuerlich durch die Anerkennung der betroffenen Auslagen als Werbungskosten mit der dadurch bewirkten Minderung des der Einkommensteuer unterworfenen Einkünftebetrages korrigiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130111.X02

Im RIS seit

20.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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