RS Vwgh 2000/12/20 96/08/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;

Rechtssatz

Die Ansicht, der Umsatz einer GmbH sei mit einem der Beteiligung an der Gesellschaft entsprechenden Anteil auch ein Umsatz ihres Gesellschafter-Geschäftsführers, findet in § 12 Abs. 6 lit. c AlVG in der Fassung vor dem Strukturanpassungsgesetz, BGBl. Nr. 297/1995, keine Deckung.Der Verwaltungsgerichtshof hat dies schon in einer Reihe von Erkenntnissen zu der auch im vorliegenden Fall anzuwendenden Rechtslage vor dem Strukturanpassungsgesetz, BGBl. Nr. 297/1995, ausgesprochen (vgl. - in einem Teil der Fälle auch auf Personengesellschaften bezogen - zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe die hg. Erkenntnisse vom 11. Februar 1997, Zl. 96/08/0272, vom 21. April 1998, Zl. 95/08/0226, vom 13. April 1999, Zlen. 98/08/0283, 0354, und vom 26. April 2000, Zl. 96/08/0278; zur gleichartigen Regelung beim Karenzurlaubsgeld die Erkenntnisse vom 8. April 1997, Zl. 96/08/0237, vom 16. Februar 1999, Zl. 97/08/0427, und vom 29. März 2000, Zl. 97/08/0481).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080222.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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