RS Vwgh 2000/12/21 99/01/0336

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §38 Abs5;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Inneres ist ein von den Verfahrensparteien und den beteiligten Behörden losgelöstes Kontrollinstrument, welches der Prüfung dient, ob der angefochtene Bescheid in objektiver Weise rechtmäßig ist. Der Umstand, dass der Mitbeteiligte seinen Asylantrag nach Einbringung der gegenständlichen Beschwerde zurückgezogen hat, führt daher nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Hinweis E vom 16. 9. 1999, 98/01/0326).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010336.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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