RS Vwgh 2000/12/21 2000/01/0225

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Veröffentlicht am 21.12.2000
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §37;
FrG 1997 §57;
MRK Art8;

Rechtssatz

Da die MRK keine Bindung der Vertragsstaaten dergestalt beinhaltet, in welcher Form sie welchen innerstaatlichen Behörden die Umsetzung des materiellen Inhaltes der MRK überbinden, liegen gegen die vom österreichischen Gesetzgeber gewählte Vorgangsweise der Berücksichtigung des Art 8 MRK erst im Ausweisungs- oder Aufenthaltsverbotsverfahren keine Bedenken vor, zumal die Anordnung der Zuständigkeit der Asylbehörden für die Nonrefoulement-Prüfung des § 8 AsylG 1997 im Wesentlichen dem Zweck der Verfahrenskonzentration (im Hinblick auf die der asylrelevanten Verfolgung ähnelnden Tatbestände des § 57 FrG 1997) dient (Hinweis RV 686 BlgNR 20. GP, 20).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010225.X02

Im RIS seit

08.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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