RS Vwgh 2001/1/23 2000/11/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs3 ;

Rechtssatz

Die Beischaffung des Strafaktes stellt einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt dar, und zwar auch dann, wenn der Strafakt bei derselben Behörde geführt wird oder wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110276.X01

Im RIS seit

09.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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