RS Vwgh 2001/1/24 2000/08/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2001
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

AlVG 1977 §20
ASGG §65 Abs1 Z6
SUG 1974 §5 Abs7

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 5 Abs 7 SUG ist die Anwendung des § 20 AlVG (dh einschließlich der in dieser Bestimmung geregelten Familienzuschläge) Teil der Bemessung der Sonderunterstützung. Besteht daher Streit über die Höhe der Familienzuschläge, so handelt es sich nicht etwa um eine vom Anspruch auf Sonderunterstützung zu unterscheidende Rechtssache, sondern um einen Streit über die Höhe der Sonderunterstützung. Ein solcher Streit wird aber - nach Vorliegen eines Bescheides - in § 65 Abs 1 Z 6 ASGG ausdrücklich den Arbeits- und Sozialgerichten zugewiesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080160.X02

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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