RS Vwgh 2001/1/25 2000/15/0172

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen, sind solche, deren Wert durch die Benutzung allmählich aufgezehrt wird, sei es, dass sie durch den Gebrauch in ihrer Substanz immer mehr vermindert und schließlich ganz aufgebraucht werden, sei es, dass sie durch ihre Verwendung und Nutzung in ihrer Gebrauchsfähigkeit immer mehr herabgesetzt werden. Es sind Wirtschaftsgüter, die durch die bestimmungsgemäße Verwendung technisch oder wirtschaftlich verschleißen oder im Zeitablauf laufend an Wert verlieren (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG, § 7 Tz 5).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000150172.X02

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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