RS Vwgh 2001/1/25 95/15/0172

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Für eine gegebene Einnahmenerzielungsabsicht spricht der Umstand, dass der Abgabepflichtige, ein Geistheiler, angesichts eines bei der Übertragung der "Heilkräfte" gegebenen Versprechens für die Renovierung einer Kapelle zu sorgen hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995150172.X03

Im RIS seit

08.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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