RS Vwgh 2001/1/30 96/14/0034

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
GmbHG §15;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Die Tragung von Personalkosten einer GmbH durch deren Geschäftsführer erscheint unter einander fremd gegenüber stehenden Personen auch dann nicht üblich, wenn der Bezug des Geschäftsführers vom Betriebserfolg der Gesellschaft abhängig ist.

Schlagworte

Fremdvergleich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140034.X02

Im RIS seit

10.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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