RS Vwgh 2001/1/30 95/14/0042

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs4;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;

Rechtssatz

Reisekosten selbständig Erwerbstätiger sind Betriebsausgaben, wenn die Reise nachgewiesenermaßen ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist. Spielen bei einer Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Eine steuerlich nicht beachtliche Reise liegt etwa vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Geschäftsreise gleichzeitig eine Erholungsreise darstellt (Hinweis E 17. Februar 1999, 94/14/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995140042.X01

Im RIS seit

18.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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