RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §290 Abs1;
GebG 1957 §7;
VwGG §24 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002

Rechtssatz

Insoweit in der Beschwerde die Aufhebung zweier Bescheide begehrt wird, ist davon auszugehen, dass diese Begehren untereinander schon deswegen in einem inneren Zusammenhang stehen, weil die belBeh entgegen der Bestimmung des § 290 Abs 1 BAO zwei Bescheide (allerdings gleichen Inhalts) erlassen hat. Daraus folgt aber, dass die Beschwerde der Gebühr nach § 24 Abs 3 VwGG nur im einfachen Ausmaß unterlegen ist, sodass der Ersatz der Gebühr auf den Betrag von S 2.500,-- zu beschränken war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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