RS Vwgh 2001/1/31 99/13/0249

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs2;

Rechtssatz

Aus § 115 BAO ergibt sich keine Verpflichtung, die Partei zu der Rechtsansicht und zu den rechtlichen Schlussfolgerungen zu hören, die die Behörde ihrem Bescheid zugrunde zu legen gedenkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130249.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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