RS Vwgh 2001/1/31 2000/09/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §125a Abs2;

Rechtssatz

Zur Erörterung von - im Wesentlichen reine Rechtsfragen darstellenden - vom Beschuldigten aufgezeigten Themen ist nach § 125a Abs. 2 BDG 1979 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090144.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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