RS Vwgh 2001/1/31 95/13/0032

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
KStG 1966 §7 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0033

Rechtssatz

Für die außerhalb des Anwendungsbereiches der Liebhabereiverordnungen geltende Rechtslage hat der VwGH in seinem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996, die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung in erster Linie daran gebunden, dass die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, einen der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines solchen Zeitraumes zu erbringen, der zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen üblichen Relation steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130032.X01

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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