RS Vwgh 2001/1/31 98/09/0032

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs1;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht zu erkennen, inwieweit der Umstand, dass ein Ausländer "staatenlos" sein könnte, daran etwas ändern könnte, dass für seine Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG erforderlich ist, wird damit doch nicht hinreichend dargetan, dass der Ausländer bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfte, oder derart ein Ausnahmetatbestand des AuslBG erfüllt sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090032.X01

Im RIS seit

20.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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