RS Vwgh 2001/1/31 97/13/0066

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §294;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1994 §3 Abs1;
UStG 1994 §3a Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0067

Rechtssatz

Der Verkauf eigener Waren der vermittelnden Gesellschaft im Geschäftsraum eignet sich nicht als Argument gegen die Vermittlerposition der Gesellschaft bei Weinverkäufen, wenn es sich bei den von der Gesellschaft verkauften eigenen Waren um reine Zubehörartikel (hier Holzgeschenkkassetten, Gläser, Korkenzieher) handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130066.X05

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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