RS Vwgh 2001/1/31 98/13/0156

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs2;

Rechtssatz

Aufwendungen sind bei Verweigerung der betreffenden Angaben iSd § 162 Abs 2 BAO auch dann zwingend nicht anzuerkennen, wenn die Tatsache der Zahlung und deren betriebliche Veranlassung an sich unbestritten ist (Hinweis E 30.9.1998, 96/13/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130156.X05

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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