RS Vwgh 2001/2/20 2000/11/0281

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Veröffentlicht am 20.02.2001
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs4 Z2;
StGB §201 Abs2;

Rechtssatz

Private und berufliche Umstände haben bei einer Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, ua verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (vgl. das Erkenntnis vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110281.X06

Im RIS seit

08.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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