RS VwGH Erkenntnis 2001/02/21 96/14/0064

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Rechtssatz

Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit steht der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E 25. Februar 1997, 96/14/0088).

Im RIS seit
21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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