RS Vwgh 2001/2/21 96/14/0159

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;
FamLAG 1967 §6 Abs5;

Rechtssatz

Ein "Entgegenkommen der Arbeitgeber" steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei auf Grund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E 21. November 1990, 90/13/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140159.X02

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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