RS Vwgh 2001/2/22 2001/07/0018

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Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VVG §10 Abs2;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein Kostenvorauszahlungsauftrag gem §4 Abs2 VVG stellt keine Vollstreckungsverfügung dar, die Berufungsgründe sind hier nicht auf den Rahmen des § 10 Abs. 2 VVG beschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070018.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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