RS Vwgh 2001/2/22 2001/04/0029

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Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
54/02 Außenhandelsgesetz

Norm

AußHV 1997 §4 Abs1;
B-VG Art139 Abs6;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2000, V 33/00-7, hob der Verfassungsgerichtshof § 4 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Durchführung des Außenhandelsgesetzes 1995 (Außenhandelsverordnung - AußHV), BGBl. Nr. 187/1997, als gesetzwidrig auf. Aus Art. 139 Abs. 6 B-VG ergibt sich, dass die vom Verfassungsgerichtshof im Rahmen der Inzidenzkontrolle verworfenen Verordnungen in den Anlassfällen nicht mehr anzuwenden sind. Daraus folgt für den Beschwerdefall, dass sich der angefochtene Bescheid, der sich in erster Linie auf § 4 der zitierten Verordnung stützt, als rechtswidrig erweist, weshalb er gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben war.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001040029.X01

Im RIS seit

23.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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