RS Vwgh 2001/2/23 98/02/0276

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Veröffentlicht am 23.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §65 Abs3;
FrG 1997 §65;
FrG 1997 §72;
VStG §36 Abs2;
VStG §36 Abs4;

Rechtssatz

Ein Recht auf Information "über die Rechte als Angehaltene" ist weder dem § 65 FrG 1997 noch dem in § 65 Abs. 3 leg. cit. genannten § 36 Abs. 2 und 4 VStG zu entnehmen und ist daher auch nicht im Rahmen einer Beschwerde nach § 72 FrG 1997 zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020276.X01

Im RIS seit

25.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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