RS Vwgh 2001/2/23 2001/02/0023

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Veröffentlicht am 23.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;
VStG §21;

Rechtssatz

Bei einer Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte kann von einem geringfügigen Verschulden keine Rede sein.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001020023.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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