RS Vwgh 2001/2/27 98/13/0110

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Veröffentlicht am 27.02.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FinStrG §33 Abs2 lita;
UStG 1972 §21;
UStG 1994 §21;

Rechtssatz

Zur Erfüllung des finanzstrafrechtlichen Tatbestandes nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist nicht das Unterbleiben der fällig gewordenen Zahlung, sondern die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 21 UStG wesentlich. Um eine solche Pflichtverletzung einer Person im Sinne einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG zurechnen zu können, muss diese zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen der strittigen Umsatzsteuervorauszahlungen zumindest mit der faktischen Wahrnehmung der steuerrechtlichen Angelegenheiten des Steuerpflichtigen befasst gewesen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130110.X02

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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