RS Vwgh 2001/2/27 99/13/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs11;
UStG 1972 §3 Abs9;

Rechtssatz

Für die Qualifikation als einheitliche (sonstige) Leistung kommt es darauf an, ob ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang der Teilleistungen gegeben ist, ein Ineinandergreifen der Leistungen, welches die einzelnen Leistungen als Teil einer Gesamtleistung erscheinen lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130161.X01

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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