RS Vwgh 2001/3/6 2000/01/0218

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Veröffentlicht am 06.03.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

SMG 1997 §27 Abs1;
SMG 1997 §35 Abs1;
SMG 1997 §35 Abs3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bei Suchtgiftkriminalität handelt es sich regelmäßig um ein die in § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 genannten öffentlichen Interessen besonders gefährdendes Fehlverhalten (vgl. hiezu das E vom 29. Juni 2000, 99/01/0331). Ohne Bezugnahme auf die konkreten Umstände des Einzelfalles kann jedoch nicht schlichtweg stets der Schluss gezogen werden, die Begehung eines Suchtgiftdeliktes schließe die hier in Rede stehende Verleihungsvoraussetzung aus. Auf generalpräventive Überlegungen kommt es nicht an. Maßgeblich ist vielmehr die individuelle Prognose, wobei im gegebenen Zusammenhang etwa eine bestehende Suchtgiftabhängigkeit und eine darauf gegründete Rückfallneigung von Beachtung wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010218.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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