RS Vwgh 2001/3/9 97/02/0132

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Veröffentlicht am 09.03.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z26;
StVO 1960 §7 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/02/0133

Rechtssatz

§ 7 Abs. 1 zweiter Satz StVO ist nicht so auszulegen, dass ein Befahren der auf beiden Seiten der Fahrbahn befindlichen Straßenbahngleise schon dann erlaubt ist, wenn sich auf dem dazwischen liegenden Teil der Fahrbahn Fahrzeuge befinden, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 26 StVO durch die Verkehrslage zum Stillstand gebracht werden mussten (Hinweis: E 25.11.1988, 88/18/0212).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997020132.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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