RS Vwgh 2001/3/9 97/02/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Frage, ob an eine Person zu Recht eine Aufforderung nach § 5 Abs. 4 StVO erging (und dieser nicht Folge geleistet wurde), kommt es nicht darauf an, ob diese Voraussetzungen auch in Hinsicht auf eine andere Person zutrafen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997020034.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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