RS VwGH Erkenntnis 2001/03/14 96/08/0232

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Rechtssatz

Hausbesorger unterliegen als Dienstnehmer regelmäßig der Vollversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm §§ 4 Abs 2 und 5 Abs 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherungspflicht gem § 1 Abs 1 lit a AlVG.

Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Hausbesorger
Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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