RS Vwgh 2001/3/14 96/08/0232

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1153;
ASVG §4 Abs2;
HBG §2 Z1;

Rechtssatz

Durch eine Rechtsnachfolge in der Person des Hauseigentümers wird der Bestand des Hausbesorgerdienstvertrages nicht berührt (OGH 1931, SZ 13/225). § 1153 ABGB steht dem - wie der Oberste Gerichtshof in der genannten Entscheidung näher ausführt - nicht entgegen. Der VwGH schließt sich dieser Auffassung an: die Rechtsbeziehung zwischen dem Hausbesorger und seinem Dienstgeber ist in jeder Hinsicht so eng auf dessen Eigenschaft als Hauseigentümer und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ausgerichtet, dass es geradezu als notwendig mitzudenkende Geschäftsgrundlage eines solchen Dienstverhältnisses angesehen werden muss, dass es bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Hauseigentümer als Dienstgeber übergeht. Insoweit ergibt sich diese Abweichung von der Grundregel des § 1153 erster Satz ABGB "aus den Umständen".

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Hausbesorger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080232.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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