RS Vwgh 2001/3/14 96/08/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.2001
beobachten
merken

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
HBG §2 Z1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist Hausbesorger - und daher schon deshalb versicherungspflichtig -, wer sich sowohl zur Reinhaltung als auch zur Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses gegen Entgelt verpflichtet hat. Sind Dienstpflichten aus allen drei Bereichen übertragen worden, so spielt es für die Qualifikation eines Hausbesorgerdienstverhältnisses keine Rolle, ob die Tätigkeiten nur aus einem dieser Bereiche in vollem Umfang, oder ob sie aus allen Bereichen nur zum Teil zu erbringen gewesen sind (Hinweis E 13. Oktober 1988, 87/08/0092; E 23. Juni 1998, 95/08/0282).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Hausbesorger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996080232.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten