RS Vwgh 2001/3/14 95/08/0148

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §16 Abs1;
ASVG §31 Abs5 Z9;
ASVG §76 Abs2;
ASVG §76 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs4;
EStG 1988 §4 Abs1;
Richtlinien Herabsetzung Beitragsgrundlage Selbstversicherung 1990 §3 Abs2;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung erweist sich die Ermittlung des Einkommens und damit die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers als rechtswidrig, wenn von der Beh nicht weiter geprüft wurde, ob es sich bei den in der Bilanz des Antragstellers ausgewiesenen Entnahmen um zu berücksichtigende Geldentnahmen oder etwa um Sachentnahmen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995080148.X02

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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