RS Vwgh 2001/3/14 2000/08/0097

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
GmbHG §15;
GmbHG §17;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH ist nach der Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam; für die Wirksamkeit der Bestellung sind die Anmeldung des Geschäftsführers zum Firmenbuch und seine Eintragung nicht erforderlich. Die Eintragung im Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung, die Geschäftsführer sind bereits vor ihrer Eintragung im Rahmen des § 15 GmbHG zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt (Hinweis E 7. Dezember 2000, 2000/16/0601).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080097.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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