RS Vwgh 2001/3/15 98/16/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2001
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0207 98/16/0206

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH ergibt sich aus der Ausnahmebestimmung des § 10 zweiter Satz ErbStG, dass die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Geschenkgeber als weitere Schenkung gilt und daher in diesem Fall die Schenkungssteuer für die Schenkung zuzüglich der geschenkten Schenkungssteuer zu erheben ist (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III9 (1997), Rz 3 zu § 10 ErbStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160205.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten