RS Vwgh 2001/3/15 2000/16/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2001
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18;

Rechtssatz

Für die Einrechnung von Pauschalgebühren aus anderen Verfahren, die nicht verbunden wurden, bietet § 18 GGG keine Handhabe (Hinweis E 30. Mai 1994, 92/16/0158).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160015.X06

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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