RS Vwgh 2001/3/15 2000/16/0723

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Veröffentlicht am 15.03.2001
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/13/0187 E 28. November 2001

Rechtssatz

Nach § 7 Abs 1 Wr LAO reicht es für die Heranziehung des Vertreters des Abgabepflichtigen zur Haftung - in voller Höhe - bereits hin, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, wobei der Gesetzgeber beispielhaft auf den Fall der Konkurseröffnung verweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160723.X01

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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