RS Vwgh 2001/3/15 2001/16/0063

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Veröffentlicht am 15.03.2001
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §281 Abs1;
LAO NÖ 1977 §186a Abs1 idF 3400-7;
LAO NÖ 1977 §211 Abs1;
LAO Wr 1962 §185 Abs3 idF 2000/009;

Rechtssatz

Dem Vorbringen, die verba legalia des § 186a NÖ LAO 1977 entsprächen nicht jenen des § 185 Abs 3 Wr LAO, sodass eine Präjudizialität nicht gegeben sein könne, ist entgegenzuhalten, dass es für die Aussetzung eines Berufungsverfahrens ausreicht, wenn eine (bloß) ähnliche Rechtsfrage anhängig ist. Die für eine Beurteilung des so genannten Bereicherungsverbotes maßgeblichen Worte - nämlich dass die Abgabe wirtschaftlich von jemand anderem als dem Abgabepflichtigen getragen werde - sind aber in den beiden landesrechtlichen Bestimmungen nahezu gleich, sodass die Voraussetzung für die Aussetzung des Berufungsverfahren erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160063.X01

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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