RS Vwgh 2001/3/20 99/21/0040

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Veröffentlicht am 20.03.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1997 §36 Abs2 Z2;
FSG 1997;
KFG 1967;
VwRallg;

Rechtssatz

Wie sich aus seinem Wortlaut im Zusammenhang mit dem Ausschussbericht (755 BlgNR 20. GP 5) klar ergibt, enthält § 36 Abs 2 Z 2 FrG 1993 eine taxative Aufzählung jener Verwaltungsübertretungen, auf Grund derer auf sie gestützt ein Aufenthaltsverbot verhängt werden kann. Übertretungen des KFG 1967 - und des diesem teilweise derogierenden FSG (vgl. insbesondere § 43 Abs. 3 FSG) - sind in dieser taxativen Aufzählung nicht enthalten.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999210040.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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