RS Vwgh 2001/3/20 99/11/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §8 Abs1;
FSG 1997 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/11/0056 E 30. Juni 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß die Leistungskriterien dergestalt im Zusammenhang mit den Persönlichkeitskriterien berücksichtigt werden, daß ein Unterschreiten von Grenzwerten bei den Leistungskriterien von Senioren durch Erfahrung und tatsächlich vorhandene Bereitschaft zur Ausrichtung des Verhaltens nach den altersbedingt vorhandenen Leistungsdefiziten ausgeglichen werden kann und nicht zur Annahme einer mangelhaften kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit führen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110101.X01

Im RIS seit

16.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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