RS Vwgh 2001/3/21 2001/10/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2001
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lith;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/18/0219 E 13. Dezember 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Es gehört zum Wesen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einer Person, daß sie zur Erfüllung ihrer - gleichgültig, auf welchem Titel beruhenden - Zahlungsverpflichtungen in der Lage ist (Hinweis E 27.6.1990, 90/18/0070).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100039.X01

Im RIS seit

08.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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