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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
NatSchG Stmk 1976;Rechtssatz
Mit dem undifferenzierten Hinweis des Beschwerdeführers auf das Stmk NatSchG 1976 wird ein Beschwerdepunkt nicht gesetzmäßig im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG dargestellt, weil damit die Verletzung in einem konkreten subjektiv-öffentlichen Recht nicht geltend gemacht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998100376.X02Im RIS seit
22.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011