RS Vwgh 2001/3/22 97/03/0201

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Veröffentlicht am 22.03.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung
94/01 Schiffsverkehr

Norm

GewO 1994 §41 Abs1 Z4;
SchiffahrtsG 1990 §84 Abs2 idF 1995/429;
SchiffahrtsG 1990 idF 1995/429;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das Schiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 87/1989 in der Fassung BGBl. Nr. 429/1995 kennt eine dem § 41 Abs. 1 Z. 4 GewO 1994 vergleichbare Regelung über ein Fortbetriebsrecht des Masseverwalters nicht

- unabhängig von der Frage, inwiefern ein solches Fortbetriebsrecht eine Parteistellung und Beschwerdelegitimation im Verfahren über den Widerruf einer Konzession nach dem Schiffahrtsgesetz 1990 zu begründen vermöge (das Fortbetriebsrecht des Masseverwalters nach der GewO 1994 entsteht zusätzlich zur Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers; Hinweis E 20.9.1994, 94/04/0039).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997030201.X02

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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