RS Vwgh 2001/3/23 2000/16/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §201;
BAO §4;

Rechtssatz

Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder bei Selbstbemessungsabgaben auf Grund des Abgabengesetzes selbst bzw aus der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, Rz 3 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160080.X02

Im RIS seit

25.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten