RS Vwgh 2001/3/23 2001/16/0045

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Veröffentlicht am 23.03.2001
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Sowohl aufschiebend als auch auflösend bedingte Anschaffungsgeschäfte erfüllen gleichermaßen den Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes (Hinweis Steiner, Die Bedingung im Recht der Gebühren und Verkehrsteuern, JBl 1999, 137ff, 146 mwN in FN 89 und 90).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160045.X01

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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