RS Vwgh 2001/3/23 2000/19/0091

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Veröffentlicht am 23.03.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem ausgesprochen wird, dass der Arbeitslose den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG für einen bestimmten Zeitraum verloren habe, weil er den Erfolg einer vermittelten Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vereitelt habe, ist es erforderlich, dass die objektive Notwendigkeit der gegenständlichen Maßnahme im Sinne der Vorjudikatur bestanden hat. Darüber hinaus muss dem Arbeitslosen anlässlich der Zuweisung zu dieser Maßnahme das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in Ansehung seiner fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes und der Notwendigkeit gerade dieser Maßnahme zur Wiedereingliederung dargelegt worden sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190091.X02

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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