RS Vwgh 2001/3/28 2001/04/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2001
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Index

26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

MarkenSchG 1970 §4 Abs2 idF 1999/I/111;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es sich bei den beteiligten Verkehrskreisen im Beschwerdefall um die Abnehmer der Dienstleistungen des Beschwerdeführers (Anmelders) laut Waren- und Dienstleistungsverzeichnis handelt (vgl. etwa Kucsko, Österreichisches und europäisches Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrecht4, 1995, S 66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001040027.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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